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Aktuelles

Übergangsfrist für die erleichterte Zulassung an die HFP-KST

18.02.2016

Die Übergangsfrist endet am 31.08.2016. Die Zulassungsordner müssen bis spätestens 31.03.2016 im Prüfungssekretariat eingereicht sein. Alle Ordner, welche nach dieser Frist eintreffen, können nicht mehr gemäss Übergangsregelung angenommen werden.

Wem nützt die Übergangsfrist: All jenen unter Ihnen, welche nach Diplomabschluss während 5 Jahren à 50% als KUNSTtherapeutIn gearbeitet haben. Ob Sie im Angestellten-Verhältnis, selbständig oder in beiden Formen gearbeitet haben, spielt dafür keine Rolle.

Soll ich die HFP-KST überhaupt machen?
Wer sich im Moment noch nicht sicher ist, ob die HFP-KST angestrebt werden soll, aber die Bedingungen für die Übergangsregelungen erfüllt, soll doch sicherheitshalber den Zulassungsordner einreichen. Die Anmeldung kann immer noch zurückgezogen werden.

Was nützt sie mir? Je länger je mehr, gewinnt der Beruf „Kunsttherapie“ an Bedeutung in Institutionen und bei Krankenkassen. Hält der in den letzten Jahren vollzogene Wandel im Bereich Rückerstattung an, schliesst dies auch eine künftige Verlagerung von Methoden zu Berufen ein. Dies bedeutet, dass die Berufsanerkennung mit dem Titel der HFP immer wichtiger wird.